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Kindertageseinrichtungsordnung
für den
Bruder-Konrad-Kindergarten
KIosterstr.14a
93188 Pielenhofen
Tel. und Fax: 09409/335
Sehr geehrte Eltern!
Sie werden Ihr Kind bald in
unserer Einrichtung anmelden und wir heißen Sie hiermit
bereits herzlich willkommen.
Für die Arbeit in unserer
Einrichtung gilt seit dem 01.08.2005 das Bayerische
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) vom 5.
Dezember 2005 und die anderen einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen, sowie die folgende
Kindertageseinrichtungsordnung und unsere Konzeption in
ihrer jeweils gültigen Fassung (liegt im Kindergarten
auf).
1.
Die katholische Kindertageseinrichtung
Mit dem Angebot von
Tageseinrichtungen für Kinder geben die katholische
Kirche und ihre Caritas eine Antwort auf die vielfältigen
Lebenssituationen von Familien. Sie unterstützen, ergänzen
und begleiten die Familien in ihrer
Erziehungsverantwortung.
Unsere Kindertageseinrichtung
ist ein Teil der Pfarrgemeinde und ein Ort der Begegnung,
der das Leben unserer Gemeinde widerspiegelt. Durch die
Teilhabe am Leben der Pfarrgemeinde, durch das Mitfeiern
der Feste und Feiern des Kirchenjahres erfährt sich Ihr
Kind als Mitglied der Gemeinschaft.
Dabei halten wir uns als
katholische Tageseinrichtung grundsätzlich offen für
Familien anderer Glaubenshaltungen und achten die religiöse
Überzeugung, die dem Kind im Elternhaus vermittelt wird.
Umgekehrt erwarten wir von Eltern anderer
Glaubenshaltungen, dass sie das religiös(3 Angebot
unserer Einrichtung respektieren.
Unsere Kindertageseinrichtung
stellt in seinem Erziehungskonzept die ganzheitliche
elementare Persönlichkeitsbildung in den Mittelpunkt der
Bildung, Erziehung und Betreuung. Voraussetzung hierfür
ist die Erfahrung des Kindes, ohne Bedingung akzeptiert zu
sein. Durch diese erlebte mitmenschliche Erfahrung des
Kindes soll die Grundlage für die Persönlichkeitsbildung
und den Glauben geschaffen werden.
1.1
Der Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in
Kindertageseinrichtungen (BayKiBiG Art.1,2)
Kindertageseinrichtungen sind außerschulische
Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung
und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen,
Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder.
Kindergärten sind
Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend
an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung
richtet. Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen
Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs-
und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und
Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken
frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen.
Die Kindertageseinrichtung
unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, um den
Kindern nach Maßgabe wissenschaftlicher
Forschungsergebnisse beste Entwicklungs- und
Bildungschancen zu vermitteln. Sie bietet kindgemäße
Bildungsmöglichkeiten an, gewährt allgemeine und
individuelle erzieherische Hilfen, fördert die Persönlichkeitsentfaltung
sowie soziale Verhaltensweisen und versucht, Entwicklungsmängel
auszugleichen.
Die Bildungs- und
Erziehungsarbeit mit Kindern unter sechs Jahren umfasst
Angebote, Maßnahmen und die Gestaltung von
Rahmenbedingungen, die eine ganzheitliche Entwicklung des
Kindes gewährleisten, seine Kompetenzen stärken und
Bildungs- und Lernprozesse im frühen Alter unterstützen
und fördern, damit der Übergang in die Schule
erleichtert bzw. im Hort begleitet wird.
1.2
Zusammenarbeit mit den Eltern
Es ist unser Bestreben,
gemeinsam mit Ihnen für die geistige, seelische und körperliche
Entwicklung Ihres Kindes Sorge zu tragen. Deswegen ist uns
eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen
wichtig und wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit (gemäß
Art. 14 BayKiBiG).
Damit diese Zusammenarbeit
gelingen kann, bietet unsere Einrichtung vielfältige Möglichkeiten
des gegenseitigen Kennenlernens und Austausches an. Wir
bitten Sie u.a. an den Elternveranstaltungen teilzunehmen
und angebotene Gesprächsmöglichkeiten wahrzunehmen. Eine
weitere Mitwirkung der Eltern entsprechend ihren Möglichkeiten
im Rahmen der pädagogischen Konzeption (Einbindung in den
Kindergartenalltag) ist erwünscht.
Der Elternbeirat wird zu Beginn
des Kindergartenjahres von der Elternschaft gewählt und
ist ein beratendes Gremium.
2.
Aufnahmebedingungen und Anmeldung
Über die Aufnahme in die
Kindertageseinrichtung entscheidet der Träger. Er kann
diese Entscheidung an die Kindergartenleitung delegieren.
Die Anmeldung erfolgt beim
vereinbarten Anmeldegespräch durch Unterzeichnung des
Bildungs- und Betreuungsvertrages.
Vor der Anmeldung wird den
Eltern die Kindertageseinrichtungsordnung ausgehändigt.
Sie haben auch Einblick in die Konzeption.
Die Aufnahme in den Kindergarten
erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Priorität
haben Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum
Beginn der Schulpflicht.
Für die aufgenommenen
Grundschulkinder (1. / 2. Klasse) gilt die vorliegende
Kindertageseinrichtungsordnung in gleicher Weise.
Die Eltern verpflichten sich
stets wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen
in der Personensorge unverzüglich mitzuteilen.
Alle Angaben der Eltern und des
Kindes werden nach datenschutzrechtlichen Vorschriften
streng vertraulich behandelt. Es gilt die kirchliche
Datenschutzordnung (KDO).
3.
Öffnungszeiten und Buchungszeit
Die Einrichtung ist von Montag
bis Freitag täglich von 7.00 - 16.00 Uhr geöffnet.
Sie können die Besuchszeit des
Kindes im Rahmen der vom Träger geregelten Buchungszeiten
(vgl. Ziffer 4) selbst festlegen.
Ab 9.00 Uhr schließen wir täglich
die Eingangstüren aus Gründen der Aufsichtspflicht und
Sicherheit der Kinder. Bitte danach klingeln !!!
Pädagogische Kernzeit ist von
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich,
damit es di:: entsprechenden Angebote wahrnehmen kann.
Die 30 Schließtage eines
Kindergartenjahres werden rechtzeitig mitgeteilt.
4.
Kosten und Elternbeiträge
|
Stunden
täglich
|
Grundbeitrag
monatlich
|
Getränkegeld
|
Spielgeld
|
ohne
Essen
|
Essen
mon.
|
Gesamtbeitrag
mit Essen
|
|
4,25
|
48,--
|
3,50
|
3,50
|
55,--
|
40,--
|
95,--
|
|
5,25
|
53,--
|
3,50
|
3,50
|
60,--
|
40,--
|
100,--
|
|
6,25
|
58,--
|
3,50
|
3,50
|
65,--
|
40,--
|
105,--
|
|
7,25
|
63,--
|
3,50
|
3,50
|
70,--
|
40,--
|
110,--
|
|
8,25
|
68,--
|
3,50
|
3,50
|
75,--
|
40,--
|
115,--
|
|
9,0
|
73,--
|
3,50
|
3,50
|
80,--
|
40,--
|
120,--
|
Pädagogische Kernzeit von 8.30
Uhr bis 12.30 Uhr
Folgende Buchungszeiten nur nach
dem Essen möglich:
|
Stunden
täglich
|
Grundbeitrag
|
Getränkegeld
|
Spielgeld
|
Gesamtbetrag
monatlich |
|
2,25
|
38,--
|
3,50
|
3,50
|
45,--
|
|
3,25
|
43,--
|
3,50
|
3,50
|
50,--
|
(2,25 Stunden nur für Kinder
unter 3 Jahren)
Der Grundbeitrag geht an den Träger
der Einrichtung,
Getränke- und Spielgeld verwaltet das Erziehungspersonal,
Essensgeld wird an das Kloster Pielenhofen weitergeleitet.
Schulkind - Elternbeiträge
|
Stunden
|
Grundbeitrag
|
Getränkegeld
|
Spielgeld
|
ohne
Essen
|
Essen
|
Gesamtbeitrag
mit Essen
|
|
2,25
|
24,--
|
3,50
|
3,50
|
31,--
|
40,--
|
71,--
|
|
3,25
|
36,--
|
3,50
|
3,50
|
43,--
|
40,--
|
83,--
|
|
4,25
|
48,--
|
3,50
|
3,50
|
55,--
|
40,--
|
95,--
|
Einzelessen: 2.50 Euro
Geschwisterermäßigung für Kindergartenkinder: 10.-Euro
monatlich
4.1
Beiträge
Für die Inanspruchnahme des
Kindertageseinrichtungsplatzes entrichten Sie einen
Elternbeitrag, der sich nach der vereinbarten Buchungszeit
richtet.
Der
Kindertageseinrichtungsbeitrag ist ein Beitrag zu den
gesamten Betriebskosten der Einrichtung und deshalb auch während
der Schließungszeiten (außer Monat August) zu bezahlen.
Die Beiträge werden bis zum 5.
eines jeden Monats durch Einzugsermächtigung von Ihrem
Konto abgebucht.
Barzahlung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
4.2
Kostenangleichung / Beitragserhöhung
Der Träger ist berechtigt, den
Kindertageseinrichtungsbeitrag zu Beginn eines jeden
Kindergartenjahres neu festzusetzen. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass darüber hinaus auch eine Anpassung des
Elternbeitrages während des laufenden Jahres vorgenommen
werden kann.
4.3
Beitragsermäßigung
Besuchen mehrere Kinder einer
Familie die Einrichtung, so wird der Elternbeitrag für
die Kindergartenkinder (nicht für Schulkinder) pro Monat um
10.-- Euro gesenkt.
In besonderen Fällen übernimmt
das Jugendamt bzw. das Sozialamt ganz oder teilweise die
Kosten für den Besuch der Einrichtung. Antragsformulare
hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro Pielenhofen.
5.
Aufsichtspflicht und Haftung
Auf dem Weg zur und von der
Einrichtung sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich.
Kinder vor dem Schuleintritt müssen grundsätzlich in die
Kindertageseinrichtung gebracht und dort einer
verantwortlichen Erziehungsperson übergeben werden. Die
Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt, wenn das Kind den
Bereich der Kindertageseinrichtung betritt und vom pädagogischen
Personal übernommen wird.
Die pädagogischen
Mitarbeiterinnen sind während der von den Eltern in der
Buchungsvereinbarung gewünscht3n Besuchszeit, innerhalb der
Öffnungszeit der Einrichtung für die ihnen anvertrauten
Kinder verantwortlich. Dies schließt außerhäusige Aktivitäten
des Kindergartens wie Spaziergänge, Exkursionen,
Besichtigungen, sportliche Aktivitäten, Einkaufen etc. mit
ein.
Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an
die Eltern oder die zur Abholung berechtigte Person.
Die Mitarbeiterinnen der
Einrichtung dürfen das Kind am Ende der vereinbarten
Buchungszeit grundsätzlich nur den Eltern übergeben.
Weitere zur Abholung des Kindes berechtigten Personen sind
der Leitung schriftlich und im voraus zu benennen. Eine
telefonische Benachrichtigung ist grundsätzlich nicht
ausreichend.
Eine Aufsichtspflicht des pädagogischen
Personals besteht nicht, wenn die Eltern oder die von den
Eltern beauftragte Begleitperson das Kind zu einer
Veranstaltung der Kindertageseinrichtung (Feste etc.)
begleiten oder dort mit ihm anwesend sind.
6.
Abmeldung und Kündigung durch die Eltern
Kündigung durch die Eltern
Abmeldungen können in der Regel
nur zum Ende eines Kindergartenjahres vorgenommen werden.
Bei Vorliegen besonderer Gründe
(Wegzug) ist im Einzelfall eine Abmeldung auch während des
Jahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
Kündigung durch den Träger
Der Träger der Einrichtung kann
das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum
Monatsende schriftlich kündigen.
Kündigungsgründe können z.B. sein, wenn das Kind
unentschuldigt über einen längeren Zeitraum fehlt oder
wegen wiederholter Nichtbeachtung der in dieser Ordnung
aufgeführten Pflichten der Eltern trotz schriftlicher
Abmahnung bzw. wenn eine Zusammenarbeit mit dem pädagogischen
Personal nicht mehr möglich scheint oder aber, wenn eine
sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr gewährleistet
werden kann, z.B. wenn das Kind einer besonderen Förderung
bedarf, die in der Kindertageseinrichtung nicht geleistet
werden kann.
7.
Versicherungsschutz bei Unfällen
Kinder in
Kindertageseinrichtungen sind bei Unfällen auf dem direkten
Weg zur und von der Einrichtung, während des Aufenthaltes
in der Einrichtung und während aller Veranstaltungen der
Einrichtung außerhalb des Grundstückes (Spaziergang, Feste
und dergleichen) unfallversichert. Unfallversichert sind
auch Kinder, die in Absprache mit einem personensorgeberechtigen
Elternteil sich besuchsweise in der Einrichtung aufhalten.
Alle Unfälle, die auf dem Wege zur und von der Einrichtung
eintreten, auch wenn keine ärztliche Behandlung erfolgt,
sind der Leiterin der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.
8.
Regelung in Krankheitsfällen
Bei Erkrankung ist das Kind
umgehend zu entschuldigen. Kinder, die an einer ansteckenden
Krankheit leiden oder von Kopfläusen befallen sind, dürfen
die Einrichtung nicht besuchen.
Ansteckende Krankheiten, des
Kindes und seiner Familie sind der Leiterin mitzuteilen. Darüber
werden Sie durch die Kindertageseinrichtungsordnung
informiert (siehe Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz § 34
Abs.5.52). Mitteilungspflicht besteht auch für alle nicht
erkennbaren Besonderheiten bezüglich der Gesundheit und
Konstitution des Kindes (Befragung beim Anmeldegespräch).
Ärztlich verordnete Medikamente
werden nur in besonderen Fällen und nur nach schriftlicher
Vereinbarung von den pädagogischen Mitarbeiterinnen
verabreicht.
Bei Schulkindern ist die
Kindertageseinrichtung schriftlich von den Eltern zu
benachrichtigen, wenn sich Änderungen der Unterrichtszeiten
ergeben haben. Schulkinder, die aufgrund von Erkrankungen
nicht zur Schule gehen, dürfen auch die
Kindertageseinrichtung nicht besuchen.
Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind
am Anmeldetag kennen zu lernen und nehmen uns Zeit für ein
erstes Gespräch.
Vereinbaren Sie dazu mit der Kindergartenleitung telefonisch
einen Termin.
Bringen
Sie bitte zum Anmeldegespräch das „Kinder-Untersuchunqsheft"
und das „Impfbuch" mit!!!
Sie erfahren unter anderem den Termin des Info-Abends. Können
Sie diesen Termin nicht wahrnehmen,
möchten wir Ihnen hiermit
mitteilen,
was Sie bitte am ersten
Kindergartentag mitbringen sollen:
Brotzeittasche mit passenden Behältern
für die Brotzeit
Tasse, die im Kindergarten bleibt
rutschfeste, geschlossene
Hausschuhe
(oder offene, mit Riemchen über der Ferse)
Turnsachen: T-Shirt, Turnhose,
Springerle mit rutschfester Sohle
(Turnbeutel gibt es als Geschenk im Kindergarten)
eine große Packung
Papiertaschentücher
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Erläuterung:
Der in dieser
Kindertageseinrichtungsordnung verwendete Begriff
„Eltern" umfasst alle Formen der
Personensorgeberechtigung, also alle Personen, denen das
Personensorgerecht für das Kind zusteht
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